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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01   

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https://dejure.org/2001,12944
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 (https://dejure.org/2001,12944)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 (https://dejure.org/2001,12944)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 2001 - L 10 SB 50/01 (https://dejure.org/2001,12944)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R

    Anhörung - rechtliches Gehör - Berufung - Zurückverweisung durch Beschluß -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Aus der Entscheidung des BSG vom 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R - folgt nichts anderes.

    Hiernach ist eine Anhörungsmitteilung zwar nicht von vornherein fehlerhaft, wenn nur auf die Möglichkeit einer "Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG" hingewiesen wird, ohne die Art und Weise der Entscheidung zu erläutern; zumindest aber muss der nicht anwaltlich vertretene Kläger in der Anhörungsmitteilung darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen soll und dass im Rahmen der beabsichtigten Verfahrensweise eine Zurückweisung der Berufung in Betracht kommt (BSG vom 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R-; vgl. aber BVerwG vom 21.03.2000 - 9 C 39/99 -: Die Anhörung zu einer Entscheidung nach § 130a VwGO muss unmissverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - L 10 SB 70/01

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Hiervon kann dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn sich für die Beteiligten aus dem Sach- und Streitstand offenkundig nur eine Entscheidung aufdrängt (Senatsurteil vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01-).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Denn der Sinn der entsprechenden Anwendung des Zehnjahresfrist liegt erkennbar nicht darin, einer wesentlichen Änderung nach 10 Jahren jegliche Bedeutung abzusprechen, sondern darin, nach 10 Jahren die rückwirkende Änderung des Leistungsbescheides zu verbieten (BSG vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90 -).
  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Das beklagte Land ist ungeachtet der Auflösung des Landesversorgungsamtes (Art. 1 § 3 Satz 2 des gem. Art. 37 Abs. 2 zum 01.01.2001 in Kraft getretenen 2. ModernG (GVBl. NRW S. 412 ff.)) und Übertragung von dessen Aufgaben auf die Bezirksregierung Mxxxxxx jedenfalls solange prozessfähig, wie Struktur und Gefüge der Abteilung 10 im Hinblick auf die zu wahrende fachliche und personelle Qualität der Versorgungsverwaltung nicht unerheblich verändert werden (BSG vom 21.06.2001 - B 9 V 5/00 R -).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Hiernach ist eine Anhörungsmitteilung zwar nicht von vornherein fehlerhaft, wenn nur auf die Möglichkeit einer "Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG" hingewiesen wird, ohne die Art und Weise der Entscheidung zu erläutern; zumindest aber muss der nicht anwaltlich vertretene Kläger in der Anhörungsmitteilung darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen soll und dass im Rahmen der beabsichtigten Verfahrensweise eine Zurückweisung der Berufung in Betracht kommt (BSG vom 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R-; vgl. aber BVerwG vom 21.03.2000 - 9 C 39/99 -: Die Anhörung zu einer Entscheidung nach § 130a VwGO muss unmissverständlich erkennen lassen, wie das Berufungsgericht zu entscheiden beabsichtigt).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Seine Rechtsauffassung muss das Gericht allerdings nicht mitteilen (BSG vom 16.03.1994 - 9 BV 151/93 - und vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - zu § 153 Abs. 4 SGG; Meyer-Ladewig aa0 § 105 Rdn. 10a mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Auch der erkennende Senat sieht es im Zusammenhang mit § 71 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als ausreichend an, wenn das Land durch eine Behörde vertreten wird, die die Aufgaben des vormaligen Landesversorgungsamtes ausübt und gewährleistet ist, dass die Prozessführung in den Händen fachkompetenter Mitarbeiter im Sinn des § 4 ErrG liegt (Urteil vom 31.02.2001 - L 10 VS 28/00 - in NWVBl. 10/2001, S. 401 ff).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96

    Anhörung vor Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Deswegen muss aus der Anhörung jedenfalls ersichtlich sein, dass die Beteiligten die Gelegenheit haben, Gründe für die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vorzubringen oder Beweisanträge zu stellen (Meyer-Ladewig aa0 Rdn.10a mwN; vgl. auch BSG vom 17.09.1997 - 6 RKa 97/96 - zu § 153 Abs. 4 SGG).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89

    Wesentliche Änderzung der Prozeßlage nach einer ersten Anhörungsmitteilung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Eine formularmäßige Mitteilung ohne Bezug auf den konkreten Fall genügt nicht (BVerwG DVBl. 1991, 156; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.09.1993 - L 4 J 109/93 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.09.1995 - L 2 Kn 69/95 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage, 1997, VI Rdn. 220, Kummer, Das Sozialgerichtliche Verfahren, 1996, Rdn. 207).
  • BSG, 16.03.1994 - 9 BV 151/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01
    Seine Rechtsauffassung muss das Gericht allerdings nicht mitteilen (BSG vom 16.03.1994 - 9 BV 151/93 - und vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - zu § 153 Abs. 4 SGG; Meyer-Ladewig aa0 § 105 Rdn. 10a mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1993 - L 4 J 109/93

    Beschwer; Anfechtungsklage; Leistungsklage; Gerichtsbescheid; Anhörung;

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Auch die Rechtsprechung der Landessozialgerichte (LSG für das Land Brandenburg Urteil vom 23.10.2003 - L 2 RJ 110/02 - Juris RdNr 38; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 1.4.2003 - L 3 U 66/01 - Juris RdNr 44 entgegen und unter Aufhebung von SG Mainz Urteil vom 30.1.2001 - S 6 U 217/98 - Juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 7.11.2001 - L 10 SB 50/01 - Juris; LSG Hamburg Urteil vom 1.9.1999 - L 3 U 50/98 - Juris) sowie die vom LSG zitierte Literatur folgen der Senatsrechtsprechung inzwischen nahezu einhellig (aA Gagel, SGb 1990, S 252, 255) .
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - L 8 SB 2523/14

    Schwerbehindertenrecht - Entfernung eines Hodentumors - wesentliche Änderung der

    Dem ist die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur gefolgt (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 01.09.1999 - L 3 U 50/98 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 - juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2003 - L 3 U 66/01 - juris; LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 23.10.2003 - L 2 RJ 110/02 - juris; sowie Brandenburg, in: jurisPK, 1. Aufl. 2013, § 48 SGB X Rn. 104; Merten, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand Nov. 2014, § 48 Rn. 111; Waschull, in: LPK-SGB X, 3. Aufl. 2011, § 48 Rn. 105 ff., Heße, in: Beck"scher Online-Kommentar zum Sozialrecht, Stand 01.09.2014, § 48 SGB X, Rn. 54).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 P 41/99

    Pflegeversicherung

    Deswegen muss aus der Anhörung jedenfalls ersichtlich sein, dass die Beteiligten die Gelegenheit haben, Gründe für die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vorzubringen oder Beweisanträge zu stellen (eingehend hierzu Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 - vgl. auch Meyer-Ladewig aaO Rdn. 10a mwN; BSG vom 17.09.1997 - 6 RKa 97/96 - zu § 153 Abs. 4 SGG).

    Hiervon kann jedoch dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn sich für die Beteiligten aus dem Sach- und Streitstand offenkundig nur eine Entscheidung aufdrängt (Senatsurteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - und vom 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 6 SB 242/20

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des Nachteilsausgleichs Hilflosigkeit im

    Die Verjährungsregelungen in § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X i.V.m. § 45 Abs. 3 Satz 3 SGB X finden in diesen Fällen keine Anwendung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2001, L 10 SB 50/01, juris Rn. 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - L 10 SB 142/01

    GdB-Herabsetzung - Verfahrensmangel - Mindestanforderung an Entscheidungsgründe -

    Deshalb hält der Senat es für erforderlich, dass sowohl ein rechtsunkundiger Kläger als auch ein rechtskundig vertretener Kläger in der Anhörung nach § 105 Abs. 1 Satz 2 SGG zumindest darauf hingewiesen werden, wie das Gericht zu entscheiden beabsichtigt (vgl. dazu eingehend Senats urteile vom 05.09.2001 - L 10 SB 70/01 - sowie vom 07.11.2001 - L 10 SB 50/01 -).
  • LSG Brandenburg, 16.09.2003 - L 2 RJ 110/02

    Entziehung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit

    § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X verweist hierauf und stellt damit im Sinne der o. g. Rechtsprechung des BSG klar, dass auch nach Ablauf der Frist von 10 Jahren seit wesentlicher Änderung der Verhältnisse eine Aufhebung für die Zukunft in jedem Fall möglich ist (vgl. auch Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.11.01 - L 10 SB 50/01; jetzt auch die frühere Gegenmeinung Wiesner in von Wulffen, SGB X, 4. Auflage, § 48 Rdnr. 28).
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